Das Sozialversicherungssystem Deutschlands


Zum deutschen Sozialversicherungssystem zählen die Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Unfallversicherung. Es handelt sich um gesetzliche Zwangsversicherungen. Der Beitrag zur Versicherung ist jeweils zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer aufzubringen. Nur der Beitrag zur Unfallversicherung zahlt der Arbeitgeber in voller Höhe. Die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umfassen u.a. Krankenbehandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Mutterschafts- und Familienhilfe.

Die Leistungen werden in Form von Sach- oder Geldleistungen erbracht. Träger der Krankenversicherung sind diverse Krankenkassen, wie z.B. die allgemeinen Ortskrankenkassen.

Die gesetzliche Rentenversicherung leistet bei Erwerbsminderung und im Altersruhestand des Arbeitnehmers. Die Leistung wird in Form einer monatlichen Rente erbracht. Träger der Rentenversicherung ist u.a. die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte.

Die Arbeitslosenversicherung hat die finanzielle Unterstützung und Wiedereingliederung in den Beruf bei Arbeitslosigkeit zur Aufgabe. Die Bundesagentur für Arbeit ist für diesen Zweig der Sozialversicherung alleiniger Träger.

Die Pflegeversicherung ist für den Bereich der häuslichen oder stationären Pflege für pflegebedürftige Personen zuständig. Hierbei sind Sach- oder Geldleistungen eingeschlossen.

Die Unfallversicherung ist im Bereich der Unfallverhütung bzw. Wiedergutmachung von Unfallfolgen tätig. Dies bezieht sich auf Unfälle, die auf dem direkten Hin- und Rückweg zur Arbeit sowie unmittelbar am Arbeitsplatz passieren.

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