Welche Pflichtversicherungen gibt es?
Unter den vielen Versicherungen die von den verschiedenen Unternehmen angeboten werden, gibt es eine Pflichtversicherung, das ist die KFZ-Haftpflichtversicherung. Jeder Fahrzeugbesitzer ist verpflichtet, sein Fahrzeug bei einer Versicherungsgesellschaft seiner Wahl zu versichern. Ohne Versicherung ist es nicht gestattet ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen zu führen. Wer seiner Versicherungspflicht nicht nachkommt, der wird zwangsabgemeldet und das Fahrzeug wird stillgelegt.
Eine weitere Pflichtversicherung ist die zur Sozialversicherung. Nur wenige Personengruppen, darunter Beamte und einige Selbständige, sind von der Versicherungspflicht ausgenommen. In die Sozialversicherungspflicht ist die Krankenversicherung, Pflegeversicherung und auch die Arbeitslosenversicherung eingeschlossen. Abhängig Beschäftigte sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungsfrei, wenn ihr Jahreseinkommen die Versicherungspflichtgrenze übersteigt. Der Grundsatz in der deutschen Sozialversicherung ist die Versicherungspflicht. Diese beruht auf dem Solidarprinzip, das heißt dass sich der Leistungsanspruch in der Regel nach der Bedürftigkeit richtet und nicht nach dem versicherten Risiko.
In der Sozialversicherung kommt es nicht, wie in der KFZ Haftpflichtversicherung zu einem Vertragsverhältnis. Bei Streitigkeiten sind dann nicht die Zivilgerichte sondern die Sozialgerichte zuständig.
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