Formen der Krankenversicherung


Private Krankenversicherung:
Für jeden Selbständigen und für Arbeitnehmer, deren Brutto-Monatseinkommen das 3. Jahr in Folge die Pflichtversicherungsgrenze überschritten hat (3.9750 Euro, entspricht jährlich 47.770 Euro), besteht die Wahlmöglichkeit zwischen der gesetzlichen und der der privaten Krankenversicherung. Dazu gibt es einen PKV Vergleich Rechner online !

Gesetzliche Krankenkassen:
Bei jedem Arbeitnehmer, dessen Verdienst noch keine 3 Jahre in Folge die Versicherungspflichtgrenze (3.975 Euro, entspricht jährlich 47.770 Euro) überschritten hat, gilt die Pflicht zur gesetzlichen Krankenkasse. Brillen und Kontaktlinsen werden von den Krankenkassen anteilsmässig zurückvergütet.

Krankenzusatzversicherungen:
Wer sich nicht privat versichern kann, hat trotzdem die Möglichkeit zusätzliche Leistungen durch den Abschluss von Krankenzusatzversicherungen zu erhalten. Sie bessern die geringer gewordenen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen auf und bringen Zusatzleistungen, wie sie sonst nur Privatpatienten genießen. Ein Beispiel ist die stationäre Zusatzversicherung, die unter anderem eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer zulässt.

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